Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung gibt der Teilnehmer ein Angebot zu einem Vertrag ab, der mit der Aushändigung oder Zusendung der Teilnehmerkarte durch die vhsrt zustande kommt.
Die Teilnahme an Veranstaltungen verpflichtet zu einer Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr, die sofort fällig wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.
Bei einer Online-Anmeldung kommt der Vertrag mit Zusendung der Teilnehmerkarte durch die vhsrt zustande. Der Teilnehmer hat ab diesem Zeitpunkt ein uneingeschränktes 2-wöchiges Widerrufsrecht. Ausführliche Informationen unter www.vhsrt.de/Widerruf.

Bezahlung
Bei der Anmeldung ist die Gebühr in bar oder per Bankeinzug in voller Höhe zu entrichten. Ist Bankeinzug trotz vorliegender Zusage nicht möglich, so werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Kosten für Lehrbuch und Materialien sind in der Regel nicht in der Kursgebühr enthalten.

Teilnehmerkarte
Die Angemeldeten erhalten eine nicht übertragbare Teilnehmerkarte. Sollten Sie diese vor Kursbeginn nicht erhalten haben, so fragen Sie bitte im Sekretariat nach. Es erfolgt keine weitere Benach­richtigung, außer es treten Programm­änderungen ein.
Die Teilnehmerkarte gilt als Quittung und wird üblicherweise auch von Be­hörden anerkannt.
Die Teilnehmerkarte berechtigt nur zum Besuch des belegten Volkshochschul­kurses, sie ist nicht übertragbar. Sie gilt für alle vhsrt-Kurse, die keine langfristigen Kurse der beruflichen oder schulischen Weiterbildung sind und ist zugleich Fahrkarte vom Wohnort zum vhsrt-Kurs und zurück im gesamten naldo-Gebiet.

Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm angegeben.
Während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt.

Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist bei allen Veranstaltungen angezeigt. Die Volkshochschule ist nur Gast in vielen der von ihr benützten Gebäude. Die jeweils geltende Hausordnung ist zu beachten.

Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigungen können nur (für höchstens zwei Semester rückwirkend) ausgestellt werden, wenn 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden.

Rücktrittsrecht
a) Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung (dabei beträgt die Mindestteilnehmerzahl in der Regel 10), Ausfall eines Dozenten oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden die bereits bezahlten Gebühren nach Rückgabe der Teilnehmerkarte zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.
b) Der Rücktritt eines Teilnehmers bei Semesterkursen muss spätestens vor dem zweiten Kurstermin schriftlich an die Volkshochschule Reutlingen GmbH, Spendhausstraße 6, 72764 Reutlingen, Fax: 07121 336-222 oder persönlich unter Rückgabe der Teilnehmerkarte erklärt werden (eine telefonische Mitteilung ersetzt nicht die schriftliche Abmeldung). Die Gebühren werden an­teilig und unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung.
c) Bei Wochenendseminaren, Ferienkursen und Kursen mit bis zu 5 Unterrichtstagen muss der Rücktritt spätestens 1 Woche vor Kursbeginn unter Rückgabe der Teilnehmerkarte im vhsrt-Sekretariat erklärt werden. Die Gebühren werden unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00?€ zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung.
d) Bei mehrsemestrigen Lehrgängen, Studienfahrten und -reisen gelten besondere Regelungen. Bei Studienfahrten sind Umbuchungen nur bedingt möglich.
Die Abmeldung beim Dozenten ist nicht verbindlich, das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

Haftung
Die Haftung der Volkshochschule Reut­lingen GmbH für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die vhsrt keine Haftung.

Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache mit der vhsrt möglich. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhsrt nicht vervielfältigt werden.

Sonstiges
Mit Bekanntmachung dieser Geschäfts­bedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung der Volkshochschule. Sind diese Geschäfts­bedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.